07
AUG
2014

Wussten Sie eigentlich…

comment : Off

… dass es gar nicht die Aufgabe des Arbeitgeber ist die Arbeitszeiten zu erfassen? Grundlage dafür ist, wie so oft in Deutschland, das Arbeitszeitgesetz. Dieses schreibt vor, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitszeiten dokumentieren muss und am Ende des Monat seinem Arbeitgeber gegenüber offen legt.

Der Arbeitgeber muss allerdings die Überstunden des Arbeitnehmers dokumentieren (§16 Abs. 2). D.h. Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben beide ein Interesse daran, möglichst genau die Arbeitszeit zu erfassen, damit es am Monatsende kein Missverständnis gibt.